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Die Polizei hat in Biel Hanfpflanzen von Balkonen beschlagnahmt. Das hat ein politisches Nachspiel.

Jetzt mischt die Politik mit Die Polizei hat in Biel Hanfpflanzen von Balkonen beschlagnahmt. Das hat ein politisches Nachspiel. Grossrätin Emilie Moeschler will wissen, ob die Polizei «das Mass verloren hat»?

www.bielertagblatt.ch 15.09.2011 Dass die Polizei in Biel Hanf-Pflanzen von den Balkonen und Fensterbrettern der Hobby-Gärtner beschlagnahmt hat (das BT berichtete), gibt nicht nur viel zu reden. Jetzt kommt die Aktion aufs politische Parkett. Gestern hat die Bieler Grossrätin Emilie Moeschler (PSR) eine Interpellation unter dem Titel «Hat die Kantonspolizei das Mass verloren?» eingereicht.

Moeschler spricht den Personalmangel der Polizei an und fragt, ob nicht andere Prioritäten gesetzt werden sollten. «Es ist für mich fraglich, wieviel Energie die Polizei da investiert, anstatt gegen den Verkauf von Betäubungsmittel an Jugendliche vorzugehen.»

Zudem will die Grossrätin wissen, ob die Polizei sich Zutritt zur Wohnung verschaffen darf, wenn dort eine Hanf-Pflanze auf dem Balkon steht. Sie habe zum Beispiel von einem Fall gehört, wonach ein Bieler nach Hause kam und die leeren Töpfe vorfand. Die Polizei war also in seine Wohnung eingedrungen.

Zuständig für Hausdurchsuchungen ist die Staatsanwaltschaft. Wie der Informationsbeauftrage Christof Scheurer erklärt, könne eine Hausdurchsuchung bei einer Übertretung grundsätzlich angeordnet werden. «Wenn man also Hanfpflanzen auf einem Balkon sieht, reicht das.» Hanfpflanzen zu ziehen sei illegal, egal zu welchem Zweck, sofern ihr THC-Gehalt bei einem Prozent und höher liegt. Scheurer betont, dass die Polizei im Besitz von beschränkten Hausdurchsuchungen war. Sprich, sie durfte die Wohnung rein zur Beschlagnahmung betreten, nicht aber die Räumlichkeiten durchsuchen.

Mehr zum Thema lesen Sie im Bieler Tagblatt vom 14. September

Balkon-Hanfpflanzen beschlagnahmt

Im Kampf gegen Drogen hat die Polizei in Biel die Balkone von Hobby-Gärtnern ins Visier genommen.

Erscheinungsdatum Sonntag 18. September 2011 22:56

Forum des Artikels

Die Polizei hat in Biel Hanfpflanzen von Balkonen beschlagnahmt. Das hat ein politisches Nachspiel.
Was die Polizei und Politiker-innen wissen sollten .Das BtmG ist ein Handel und Fabrikationsgesetz und kein Strafgesetz.Sind die Hanfpflanzen zum Eigenbedarf bestimmt sind sie legal.Den Eigenmedikatzion ist nicht strafbar.
Z.b.Ist es kein verstoss gegen das Strassenverkehrgesetz wenn man mit einem kaputten Auto besoffen auf seinem Privatgrund herumfährt.Oder man verstößt nicht gegen das Lebensmittelgesetz wenn man zu Hause einen schmutzigen Kühlschrank hat.

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4 Oktober 2011 von Andreas Müller

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